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Ermäßigung der Kurtaxe auf Antrag: Schwerbehinderte erhalten auf Antrag eine
Ermäßigung der Kurtaxe
a) um 20% bei einer Behinderung von min. 80%
b) um 50% bei einer Behinderung von min. 100%
soweit der Schwerbehinderte aufgrund des Schwerbehindertenausweises auf ständige Begleitung angewiesen ist, wird die Begleitperson von der Kurtaxe befreit.
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a) um 20% bei einer Behinderung von min. 80%
b) um 50% bei einer Behinderung von min. 100%
soweit der Schwerbehinderte aufgrund des Schwerbehindertenausweises auf ständige Begleitung angewiesen ist, wird die Begleitperson von der Kurtaxe befreit.
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