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Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:
(Auszug aus dem Gastgeberverzeichnis der Gemeinde Schluchsee)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung Schadenersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen bei Übernachtung 20% des Übernachtungspreises.
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(Auszug aus dem Gastgeberverzeichnis der Gemeinde Schluchsee)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung Schadenersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen bei Übernachtung 20% des Übernachtungspreises.
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